Köpfe
Rechtsanwalt Jörn J. Rahden

Jörn J. Rahden

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Einführung

Jörn J. Rahden, als Rechtsanwalt seit 1998 tätig, hat sich bereits im Jahr 2000 auf eine Tätigkeit im Arbeitsrecht spezialisiert und berät schwerpunktmäßig Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des allgemeinen Dienstvertragsrechts.

Darstellung

Neben der außergerichtlichen Beratung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die auch die angrenzenden Rechtsgebiete umfasst, bildet die bundesweite Prozessvertretung den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Im Rahmen der arbeitgeberseitigen Beratung führt Jörn J. Rahden ebenso Verhandlungen mit Betriebsräten auf betrieblicher Ebene und in der Einigungsstelle sowie Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft. Ein weiterer Fokus liegt in der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen und Zusatzabreden.

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)