WAERK Arbeitsrecht Hamburg
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Arbeitsrecht

#01

Arbeitgeber - Daily Housekeeping im Arbeitsrecht

Bei allen täglichen und außergewöhnlichen Fragen des Arbeitsrechts finden Arbeitgeber in WÆRK Rechtsanwälten einen kompetenten und erfahrenen Partner, der ihnen auch mit großer Erfahrung in der Begleitung des Workforce­managements zur Seite steht. Dabei steht nicht nur die rechtliche Lösung der Aufgabe im Vordergrund, sondern auch die Umsetzung und ihre Folgen bei den Mitarbeitenden.

#02

Mitbestimmung im Betrieb / Unternehmen (Konzern-, Gesamt- und Betriebsräte)

Besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit von WÆRK Rechtsanwälten liegt in der Betreuung und Begleitung im betrieblichen Mitbestimmungs­recht, gleichgültig ob auf betrieblicher Ebene, Unternehmens- oder Konzernebene.

Aufgrund umfangreicher Expertise vereinigt WÆRK Rechtsanwälte Perspektiven beider Betriebs­parteien und die damit verbundene Erfahrung des praktisch Machbaren. Sachlich­keit und Fairness sind daher für uns bei Verhandlungen zu Vereinbarungen zwischen langfristig zusammen­wirkenden Betriebs­parteien selbstverständlich.

#03

Arbeitnehmer und Führungskräfte

Arbeitnehmer und Führungskräfte begleiten wir insbesondere bei Trennungs­prozessen von dem Arbeitgeber. Die Beratung und Begleitung kann dabei die Unterstützung und Verhandlung von Aufhebungs­verträgen sein oder die gerichtliche Vertretung in einem Kündigungs­schutzprozess. Auch für alle weiteren rechtlichen Streitig­keiten mit dem Arbeit- / Dienstgeber stehen wir kompetent bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinander­setzungen zur Seite.

#04

Restrukturierung

Die Arbeitswelten ändern sich und damit auch die Bedingungen für Arbeit. In Restrukturierungen begleitet und beraten WÆRK Rechtsanwälte die Betriebs­parteien bei den Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan.

Praxisorientierte Lösungen für einen unter den Umständen einer Restrukturierung fairen Personalabbau, beispielsweise mit Unterstützung von Transfer­gesellschaften, sind dabei ebenso im Fokus wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Arbeitssituation nach einer Restrukturierung.

#05

Compliance, Datenschutz und KI

Bei der Gestaltung kollektiver Regelungen, insbesondere zu Codes of Conduct, der Einführung von Compliance-Systemen, Hinweisgeber­schutzverfahren, IT-Nutzung, Internet-Nutzungs-Policies und Social Media Guidelines, stehen WÆRK Rechtsanwälte zur Seite.

Aufgrund vielfältiger Erfahrungen auf den unterschiedlichen Seiten der Betriebs­parteien können wir gerade in diesem fachlich oft komplexen Beratungsfeld praxisorientierte Lösungen präsentieren und entwickeln, die für beide Vertragsseiten eine solide Grundlage für Compliance und Datenschutz bilden.

#06

Arbeitnehmer­beteiligung bei SE-Gründungen

WÆRK Rechtsanwälte verfügt über vielfältige einschlägige Erfahrung in der Unterstützung besonderer Verhandlungs­gremien bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Arbeitnehmerbeteiligung bei der Gründung einer Societas Europaea (SE) (Europäische Gesellschaft). Aufbauend auf unserer Erfahrung in diesem Spezialbereich des Arbeitsrechts bieten wir besonderen Verhandlungsgremien insbesondere folgende Leistungen an:

Workshop mit Mitgliedern besonderer Verhandlungs­gremien zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und strategischen Vorgehens­weisen bei der SE-Gründung.

Begleitung und Unterstützung des besonderen Verhandlungs­gremiums bei den Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung.

#07

Arbeitnehmer­vertreter im Aufsichtsrat

Schon die Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat sind je nach Größe des Unternehmens oder Konzerns eine Herausforderung, weil sie nicht zur täglichen Arbeit gehören. WÆRK Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Organisation von Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat und begleiten gemeinsam mit Wahlvorständen und Unternehmensvertretern die rechtssichere Besetzung des Aufsichtsrates.

Gewählte Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben in WÆRK Rechtsanwälte einen Ansprechpartner, um sich über den rechtlichen Rahmen und Strategien bei der Ausübung des Aufsichtsratsmandates als Arbeitnehmervertreter beraten zu lassen.

#08

Arbeitsrecht der Kirchen

WÆRK Rechtsanwälte betreuen Kirchen und kirchliche Träger bei täglichen Fragen des Dienstrechts und der kirchlichen Vergütungs­ordnungen. Für die Vorbereitung von Verhandlungen und die Vertretung des Dienstgebers gegenüber der / den Mitarbeiter­vertretung(en) sind WÆRK Rechtsanwälte verlässliche Partner der Dienstgeber.

Bei Verkäufen, Ausgliederungen und Restruktu­rierungen kirchlicher Einrichtungen sind WÆRK Rechtsanwälte seit langem konstruktive und an den konfessionellen Gegebenheiten orientierte Begleiter, auch in der damit zusammen­hängenden kirchlichen Zusatzversorgung.