Köpfe
Rechtsanwalt Daniel Brügger

Daniel Brügger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Einführung

Daniel Brügger ist seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. Er berät Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts inkl. des (Künstler-) Sozialversicherungsrechts. Zudem ist er ein gefragter Experte im kirchlichen Arbeitsrecht.

Darstellung

Daniel Brügger absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt (FH). Nachdem er zunächst in zwei interdisziplinären Kanzleien im allgemeinen Wirtschaftsrecht beraten hat, ist er seit Anfang 2014 ausschließlich im Arbeitsrecht spezialisiert. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von Arbeitgebern in kollektivrechtlichen Fragestellungen sowie die Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das kirchliche Arbeitsrecht – sowohl das auf dem Dritten Weg zustande gekommene Individualarbeitsrecht als auch das kollektive kirchliche Arbeitsrecht, etwa nach der MAVO. Hierzu gehört auch die Vertretung seiner Mandanten in kirchlichen Einigungsstellen und vor den kirchlichen Arbeitsgerichten. Er berät seine Mandanten darüber hinaus auch beim Abschluss von Vorstands- und/oder Geschäftsführerdienstverträgen. Als spezialisierter Prozessanwalt setzt er auch bundesweit die Interessen seiner Mandanten vor den Zivil- und Arbeitsgerichten durch.

Lehrtätigkeiten

Daniel Brügger ist seit 2006 als Lehrbeauftragter an verschiedenen privaten und staatlichen Hochschulen tätig. Derzeit ist er als Lehrbeauftragter im Arbeitsrecht an der FOM Hochschule für Ökonomie und Manegement in Hamburg bestellt.

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Hamburgischer Anwaltverein (HAV), Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V., Mitglied in der European Employment Lawyers Association (EELA)