Unternehmensmitbestimmung

WÆRK unterstützt Sie bei der Vorbereitung sowie Durchführung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat oder bei der Erarbeitung von alternativen Mitbestimmungsmodellen.

Bei der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmung auf Unternehmens- und Konzernebene nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) sind Arbeitnehmervertreter in einen Aufsichtsrat zu wählen, die somit Einfluss auf zentrale unternehmerische Entscheidungen nehmen. Ergänzt werden die vorgenannten rechtlichen Bestimmungen u.a. durch das SE-Beteiligungsgesetz, welches grundsätzliche ebenfalls eine Unternehmensmitbestimmung bei der Gesellschaftsform der Societas Europaea (SE) vorsieht. Diese Form der Mitbestimmung ist weitreichend, insbesondere auch im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollrechte.

WÆRK berät und unterstützt Sie bei der…

  • Prüfung der Anwendbarkeit der Regelungen der Unternehmensmitbestimmung,
  • Durchführung der Wahl der Arbeitnehmervertreter und ggf. deren Anfechtung,
  • Fragen der Reichweite und Grenzen der Rechte der Arbeitnehmervertreter in den Gremien.

Ferner begleiten wir Sie bei der Erarbeitung und einer Bewertung von alternativen Mitbestimmungsmodellen für Ihr Unternehmen.

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