Geschäftsführer und Vorstände
WÆRK unterstützt Sie bei der Erstellung klarer und entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen optimal gestalteter Dienstverträge sowie Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen und auch im Streitfall bei gerichtlichen Verfahren vor den Zivil- oder Arbeitsgerichten.
Bei Organmitgliedern (Geschäftsführer und Vorstände) ist zu unterscheiden zwischen der (gesellschaftsrechtlichen) Bestellung zum Organ und dem (dienstrechtlichen) Anstellungsvertrag. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von zivil-, handels- und sozialrechtlichen Bestimmungen, teilweise auch branchenspezifische Regelungen (z.B. im Banken- oder Pharmasektor), zu berücksichtigen. Überaus wichtig dabei ist: Vorstände und Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer und können sich daher auch nicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz berufen.
WÆRK berät und unterstützt sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte bei der…
- Bestellung und Abberufung von Organen und der Kündigung der Dienstverträge,
- Gestaltung und Verhandlung von Anstellungsverträgen (aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes inkl. Regelungen für den Fall der Beendigung der Zusammenarbeit und der Absicherung sozialer Risiken (Krankheit, Unfall, Altersversorgung)),
- transparenten Gestaltung von erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen,
- Gestaltung von Vereinbarungen zu Unternehmensbeteiligungen,
- Formulierung von Regelungen zur Absicherung der Haftungsrisiken bei Organen (Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Pflichtverletzungen oder der Abwehr derartiger Ansprüche).
Wir beraten und vertreten Sie auch im Hintergrund, um nicht das Verhältnis zur Gesellschaft unnötig zu belasten und stehen Ihnen als Coach und Gesprächspartner, auch und gerade für strategische Fragen, zur Verfügung.