Betriebliche Mitbestimmung
WÆRK unterstützt Sie bei allen Angelegenheiten der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Personalvertretungsrecht (PersVG) sowie dem Recht der Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Umfeld (MVG, MAVO).
Die betriebliche Mitbestimmung umfasst vorrangig die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung eines (Konzern-, Gesamt-) Betriebsrates in personellen und sozialen Angelegenheiten eines Betriebs oder Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe.
WÆRK berät und unterstützt Sie in allen Bereichen der kollektiven betrieblichen Mitbestimmung. Beginnend mit der (Wieder-)Wahl eines Gremiums auf betrieblicher, Unternehmens- oder Konzernebene, über Zuständigkeits- und Zuordnungsfragen bis zu den häufig strittigen Themen des Bestehens von Mitbestimmungsrechten, deren Umfang bzw. Grenzen begleiten und unterstützen wir Sie.
Zu unseren Kompetenzen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung gehören dabei selbstverständlich auch die Begleitung und das Führen von Gesprächen bzw. die Verhandlungen über den Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu den Themen…
- Gestaltung der Arbeitszeit,
- Erarbeitung von Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes,
- Einführung von Urlaubsgrundsätzen,
- Einführung von Entgeltgrundsätzen,
- Regelung des Arbeits-, Gesundheits- und Datenschutzes der Beschäftigten,
- Digitalisierung von Personalprozessen (HR 4.0),
- (teilweiser) Ausschluss der Mitbestimmung bei Tendenzbetrieben und Tendenzträgern,
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen,
- Erarbeitung alternativer Mitbestimmungsmodelle.
Sollte eine betriebliche Lösung nicht einvernehmlich zu finden sein, beraten und vertreten wir Sie natürlich auch in Einigungsstellen, Schlichtungsstellen oder gerichtlichen Beschlussverfahren.