Jörn J. Rahden
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte und Qualifikationen
Jörn J. Rahden, als Rechtsanwalt seit 1998 tätig, hat sich bereits im Jahr 2000 auf eine Tätigkeit im Arbeitsrecht spezialisiert und berät schwerpunktmäßig Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des allgemeinen Dienstvertragsrechts.
Neben der außergerichtlichen Beratung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die auch die angrenzenden Rechtsgebiete umfasst, bildet die bundesweite Prozessvertretung den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Im Rahmen der arbeitgeberseitigen Beratung führt Jörn J. Rahden ebenso Verhandlungen mit Betriebsräten auf betrieblicher Ebene und in der Einigungsstelle sowie Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft. Ein weiterer Fokus liegt in der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen und Zusatzabreden.
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)