Daniel Brügger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte und Qualifikationen
Daniel Brügger ist seit 2010 als Rechtsanwalt tätig. Er berät Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts inkl. des (Künstler-) Sozialversicherungsrechts.
Daniel Brügger absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt (FH). Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beriet er Mandanten im Rahmen seiner Tätigkeit für zwei international tätige interdisziplinären Kanzleien sowohl im Arbeitsrecht als auch im allgemeinen Wirtschaftsrecht.
Seit Anfang 2014 ist er ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet hierbei die Beratung von Arbeitgebern bei allen kollektivrechtlichen Fragestellungen inklusive der Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen etc.), auch in Einigungsstellen. Darüber hinaus verfügt Herr Brügger über große Expertise beim Verhandeln von Vorstands- und/oder Geschäftsführerdienstverträgen. Als spezialisierter Prozessanwalt setzt er die Interessen seiner Mandanten auch bundesweit vor den Zivil- und Arbeitsgerichten durch.
Besonderheiten
Daniel Brügger ist seit 2006 als Lehrbeauftragter an verschiedenen privaten und staatlichen Hochschulen tätig. Derzeit ist er als Lehrbeauftragter im Arbeitsrecht an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management sowie der dma-die medienakademie in Hamburg bestellt.
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.