Prof. Dr. Andreas Borsutzky

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkte und Qualifikationen

Andreas Borsutzky ist seit 2003 Rechtsanwalt und berät bundesweit Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich zugehöriger Prozessführung in allen Instanzen.

Andreas Borsutzky verfügt über eine besondere Expertise in der Begleitung von Restrukturierungen und Personalabbau, dem Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht sowie der arbeitsrechtlichen Begleitung von SE-Gründungen und Transaktionen. Dabei berät Andreas Borsutzky sowohl Arbeitgeber als auch Konzern- und Gesamtbetriebsräte sowie Betriebsräte, insbesondere in nationalen und internationalen Konzernen.

Besonderheiten

Andreas Borsutzky ist seit 2012 Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Arbeitsrecht und Handels-/Gesellschaftsrecht, an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management, Hamburg.

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied in European Employment Lawyers Association (EELA)

Netzwerke

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