Prof. Dr. Andreas Borsutzky
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkte und Qualifikationen
Andreas Borsutzky ist seit 2003 Rechtsanwalt und berät bundesweit Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich zugehöriger Prozessführung in allen Instanzen.
Andreas Borsutzky verfügt über eine besondere Expertise in der Begleitung von Restrukturierungen und Personalabbau, dem Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht sowie der arbeitsrechtlichen Begleitung von SE-Gründungen und Transaktionen. Dabei berät Andreas Borsutzky sowohl Arbeitgeber als auch Konzern- und Gesamtbetriebsräte sowie Betriebsräte, insbesondere in nationalen und internationalen Konzernen.
Besonderheiten
Andreas Borsutzky ist seit 2012 Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Arbeitsrecht und Handels-/Gesellschaftsrecht, an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management, Hamburg.
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied in European Employment Lawyers Association (EELA)